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Die Klage zwischen Stellar Blade und „Stellarblade“ macht es noch verwirrender

by Alexander Jan 10,2025

Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht. In der Klage wird behauptet, dass der Titel des Spiels die bestehende Marke von Stellarblade verletzt.

Stellar Blade vs

Widersprüchliche Marken

Der Kern des Streits dreht sich um die Ähnlichkeit zwischen den Namen „Stellarblade“ und „Stellar Blade“. Beide Marken sind eingetragen. Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, bietet kommerzielle, dokumentarische, Musikvideo- und unabhängige Filmproduktionsdienstleistungen an. Mehaffey behauptet, die Verwendung von „Stellar Blade“ durch Sony und Shift Up habe seinem Unternehmen geschadet, seine Online-Sichtbarkeit verringert und es potenziellen Kunden erschwert, sie über Online-Suchen zu finden.

Stellar Blade vs

Mehaffey verlangt Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Nutzung der Marke „Stellar Blade“ zu verhindern. Er fordert außerdem die Vernichtung aller Stellar Blade-Marketingmaterialien. Mehaffey ließ seine Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registrieren und schickte im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an Shift Up. Er behauptet, seit 2006 Eigentümer der Domain stellarblade.com zu sein und sein Unternehmen seit 2011 unter diesem Namen zu betreiben.

Stellar Blade vs

Shift Up hat die Marke „Stellar Blade“ im Januar 2023 registriert, Monate nach Mehaffeys Registrierung. Allerdings war Stellar Blade ursprünglich als „Project Eve“ (2019) bekannt und änderte seinen Namen erst im Jahr 2022. Mehaffeys Anwalt argumentiert, dass Sony und Shift Up über Mehaffeys frühere Rechte hätten Bescheid wissen müssen. Der Anwalt hebt außerdem hervor, dass die Ähnlichkeit der Logos und des stilisierten „S“ zur Verwirrung beitrug.

Stellar Blade vs

Mehaffey behauptet, dass die Online-Präsenz des Spiels sein Geschäft in den Schatten stellt und erheblichen finanziellen Schaden verursacht. Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte rückwirkend gelten können, und zwar über das offizielle Registrierungsdatum hinaus. Der Ausgang dieses Rechtsstreits bleibt abzuwarten.

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